EU-Kommission vereinfacht Nachhaltigkeitsberichtspflichten – Fokus auf Wohnungswirtschaft

Die EU-Kommission hat neue Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten vorgestellt. Demnach sollen künftig nur noch große Unternehmen – definiert als solche mit über 1.000 Mitarbeitern sowie einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro – Berichtspflichten erfüllen.

Weitere wesentliche Änderungen umfassen:

  • Eine Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre für nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen.
  • Die Einführung eines delegierten Rechtsakts für freiwillige Berichterstattung auf Basis des VSME-Standards.
  • Eine Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zur wesentlichen Reduzierung der Datenpunkte.
  • Den Verzicht auf sektorbezogene Berichtsstandards sowie auf eine erhöhte Prüfungsintensität.

Auch im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung wird eine Vereinfachung angestrebt: Nur große Unternehmen (über 1.000 Mitarbeiter und Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro) sollen künftig verpflichtet zur Taxonomie-Berichterstattung sein.

Die Vorschläge müssen noch den weiteren EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen und in nationales Recht umgesetzt werden, um für deutsche Unternehmen Rechtswirkung zu entfalten.

Besonders relevant für die Wohnungswirtschaft: Der GdW plant, auf Basis des VSME-Standards einen branchenbezogenen Standard zu entwickeln, der als Grundlage für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung dient. Gleichzeitig wird ein Leitfaden mit Praxisbeispielen aktualisiert, um Wohnungsunternehmen praxisnah zu unterstützen.

Also erstmal abwarten? Aus unserer Sicht auf keinen Fall, das Thema bleibt aktuell. Mit Blick auf Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit sollten Unternehmen die Möglichkeit der freiwilligen Berichterstattung VSME bereits heute nutzen.