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Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer Berufszulassungsregelung sind nach und nach in Kraft getreten und nun vollständig.

Wir weisen darauf hin, dass die Berufszulassung auch im Prüfungsbericht vermerkt wird. Ein Antrag auf Berufszulassung muss bis zum 1.3. gestellt worden sein.

Wohnimmobilienverwaltern und Immobilienmaklern, die gegen die Erlaubnispflicht verstoßen, droht eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro. Wer diese Ordnungswidrigkeit "beharrlich wiederholt", wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Gesetzestext steht im Bundesgesetzblatt: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s3562.pdf%27%5D__1551270610332