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Der Digitale Finanzbericht

Im April 2018 haben Banken und Sparkassen die Umstellung auf das neue, bundesweit einheitliche Standardverfahren begonnen.

Nach der Finanzverwaltung haben jetzt auch die Kreditinstitute die digitalen Möglichkeiten für sich entdeckt. Während sich die E-Bilanz in den letzten Jahren bereits zu einem Massen­verfahren mit jährlich mehreren Millionen Übermittlungen von digitalen Jahresabschlüssen entwickelt hat, will nun auch die Kreditwirtschaft auf diesen Zug aufspringen.

Auf Initiative der Deutschen Kreditwirtschaft und als Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung haben Banken und Sparkassen mit weiteren Beteiligten den Digitalen Finanzbericht (DiFin) entwickelt.

Der Digitale Finanzbericht ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren zur Übermittlung von Jahresabschlüssen zur Vereinfachung der gesetzlich vorgeschriebenen Bonitätsprüfung (für Bilanzierer und Einnahmenüberschussrechner). Bisher leiten Unter­nehmen oder deren Steuerberater die Jahresabschlüsse überwiegend in gedruckter Form oder als PDF an die Banken und Sparkassen weiter. Dort werden diese manuell erfasst, damit sie von den bank- bzw. sparkasseneigenen Analysesystemen erkannt werden können. Durch den DiFin soll dieser Medienbruch zukünftig verhindert werden, indem die Daten im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) übertragen werden. Die Kreditwirtschaft verspricht sich hiervon Zeit- und Kostenersparnisse. Unternehmen könnten mit einer schnelleren Kreditentscheidung rechnen.

Die DOMUS nimmt für ihre Mandanten an diesem Verfahren teil.

Vorgehensweise

Die Initiative für den Einstieg in das DiFin-Verfahren geht in der Regel vom Kreditinstitut über das berichtende Unternehmen aus. Das Unternehmen muss uns mit der Umstellung der Übermittlung der Jahresabschlussunterlagen vom heutigen PDF- oder Papierversand auf die digitale Einreichung beauftragen.

Vorteile des Digitalen Finanzberichts

Damit steht ein effizientes, medienbruchfreies und sicheres Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen an Banken und Sparkassen zur Verfügung. Damit ist der Einstieg in die durchgängige Digitalisierung der Geschäftsprozesse von Kanzlei, Mandant, Bank - und zurück - gemacht. Über einen sog. Rückkanal kann z.B. der Steuer­berater durch den Versand von Zins- und Tilgungsplänen durch die Banken unterstützt werden, und damit zu einer Erleichterung bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung führen können.

Die Vorteile für alle Beteiligten:

  • Einheitlicher elektronischer Verteilprozess an alle Banken und Sparkassen auf Basis des praxiserprobten und bewährten Formats der E-Bilanz
  • Ansatzpunkt für innovative Dienstleistungsangebote im Bereich Unternehmenssteuerung, Beratung und Reporting
  • Optimale Vorbereitung auf das Bank-/Kreditgespräch und schnellere Bearbeitung von Kreditantrag/-prolongation durch kürzere Durchlaufzeiten
  • Ablösung zeitintensiver, manueller, papiergebundener und fehleranfälliger Prozesse, Vermeidung von Erfassungsfehlern und kürzere Durchlaufzeiten

Haftungsklarstellungserklärung

Banken und Sparkassen stellen mit der Haftungsklarstellungserklärung rechtlich klar, dass Berater bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt werden, als hätten sie den Abschluss ihren Mandanten zur Einreichung bei der Bank bzw. Sparkasse in Papierform übergeben.

Eine Bank bzw. Sparkasse kann erst dann an dem Verfahren teilnehmen, wenn sie die Haftungsklarstellungserklärung abgegeben hat. Darüber hinaus erklärt der Mandant gegen­über seinem Kreditinstitut mit der sog. Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse.

Weiterführende Informationen sowie die Vordrucke der rechtlichen Erklärungen erhalten Sie selbstverständlich von uns.

Eine Übersicht der am Verfahren teilnehmenden Kreditinstitute finden Sie unter www.digitaler-finanzbericht.de.