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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 17.03.2021.
Die Kabinettsbefassung (Beschluss Regierungsentwurf) erfolgte bereits am 24.03.2021.

Mit den folgenden Maßnahmen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen deutlich verbessert und das Unternehmensteuerrecht weiter internationalisiert werden:

  • Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften (§ 1a KStG)
  • Globalisierung der für die Umwandlung von Körperschaften maßgeblichen Teile des Umwandlungssteuergesetzes (§ 1 UmwStG, § 12 Absatz 2 und 3 KStG)
  • Ersatz der Ausgleichsposten bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen (§§ 14 und 27 KStG) durch die sog. Einlagelösung
  • Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen (§ 8b Absatz 3 KStG)