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Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ab morgen in Kraft

Am 28.06.2019 hatte der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung einer Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (§ 7 b EStG) inklusive Änderung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Vermietungsgenossenschaften und Mieterstrom) zugestimmt.

Am 08.08.2019 ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am Tag nach der Verkündung.im Bundesgesetzblatt - am 09.08.2019- in Kraft.

Die Änderung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Vermietungsgenossenschaften und Mieterstrom) greift erstmals für den Veranlagungszeitraum 2019.

Den Wortlaut des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus finden Sie im Bundesgesetzblatt