Benutzername oder Passwort sind falsch

Neue Grundsteuer: Finanzverwaltung Berlin gewährt Ruhen des Verfahrens

Die Finanzämter legen den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darauf, die Grundsteuerwerte festzustellen. Einsprüche werden erfasst und geprüft. Entscheidungsreife Einsprüche werden grundsätzlich bearbeitet. Wird mit einem Einspruch aber ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies stillschweigend (sog. Zweckmäßigkeitsruhe), insbesondere dann, wenn zur einschlägigen Rechtsfrage in der Anwendung des Gesetzes bereits anhängige Verfahren vor den Finanzgerichten bekannt sind.

Gleichermaßen werden von den Finanzämtern entsprechend begründete Einsprüche ohne ausdrücklichen Antrag behandelt. In diesen Fällen gehen die Finanzämter davon aus, dass diejenigen, die sich mit dem Einspruch ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts beziehen, einer Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen zustimmen.

(Mitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen zur Grundsteuer)