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Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) von anderen Unternehmen (B2B) zu empfangen. Diese Maßnahme ist Teil der EU-weiten Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digitale Age, ViDA), die ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer einführen soll.

Wichtige Details:

  • Empfang von E-Rechnungen: Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für Eingangsrechnungen gibt es keine Übergangsfristen.
  • Unterschied zu anderen Rechnungen: E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das den europäischen Normen entspricht. Ein PDF reicht dafür nicht aus.
  • Übergangsregelungen für Ausgangsrechnungen: Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen und herkömmliche elektronische Rechnungen (z.B. PDF) ausstellen, mit der Zustimmung des Empfängers. Ab 2028 gelten die neuen Anforderungen vollständig.
  • Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen. Für Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleibt die Zustimmung des Empfängers weiterhin erforderlich.

 

Für Unternehmen bedeutet dies: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen und sich auf die E-Rechnung vorzubereiten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Prozesse zukunftssicher gestalten! Frank Fiolka (fiolka@domus-ag.net) steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zu Verfügung.