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Ob Sie ein konkretes Anliegen haben oder sich allgemein informieren möchten. Sprechen Sie uns an.
Unsere Leistungen im Überblick
- Kritische Würdigung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts auf der Grundlage von
Befragungen und Plausibilitätsbeurteilungen - Unterjährige Durchsichten von Monats-, Quartals- oder Halbjahresabschlüssen
- Durchsichten von Management Reportings oder anderen Finanzinformationen
Unsere Mandanten fragen uns ...
In welchen Fällen reicht eine Prüferische Durchsicht aus, so dass ich auf eine komplette Jahresabschlussprüfung verzichten kann?
Immer dann, wenn man nicht per Gesetz oder Gesellschaftsvertrag/Satzung verpflichtet ist – in der Regel sind Prüferische Durchsichten freiwillig.
Wann ist eine unterjährige Prüferische Durchsicht angebracht?
Wenn Sie beispielsweise bei Kapitalmarkttransaktionen eine gewisse Transparenz oder Glaubwürdigkeit Ihrer finanziellen Informationen gegenüber Banken oder Investoren nachweisen möchten, kann eine Prüferische Durchsicht von Monats-, Quartals- oder Halbjahresabschlüssen sinnvoll sein.
Welche Sicherheit bietet eine Prüferische Durchsicht?
Bei einer Prüferischen Durchsicht stellt der Prüfer in seiner Beurteilung fest, dass keine negativen Ergebnisse offenkundig geworden sind. Per Definition haben Sie damit eine „begrenzte Sicherheit“. Diese unterscheidet sich zur Jahresabschlussprüfung darin, dass dabei ein Urteil mit „hinreichender Sicherheit“ gegeben und damit ein positives Gesamturteil gegeben wird.
Der Unterscheid beider Urteile basiert auf wesentlich umfangreicheren Prüfungshandlungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
Wie läuft so eine Durchsicht üblicherweise ab?
Während bei einer Jahresabschlussprüfung einzelne Geschäftsvorfälle in der Tiefe geprüft werden, beschränkt sich eine Prüferische Durchsicht auf Befragungen der Verantwortlichen Personen in Ihrem Unternehmen und analytische Prüfungshandlungen.
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