Jahresabschlussprüfung
Regulatorisch notwendig und vertrauensbildend
Ob Einzel- oder Konzernabschluss, mit dem objektiven Urteil zur Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschluss und Lagebericht erfüllen Sie nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern sorgen auch für Verlässlichkeit. Dabei legen wir nach Bedarf die HGB- oder IFRS-Standards zugrunde.
Da wir uns sowohl in der Immobilienwirtschaft als auch bei kommunalen Unternehmen quasi zuhause fühlen, profitieren Sie zudem von unserer Branchenkenntnis. Wir sind ein Partner, der Ihre unternehmerischen Anforderungen versteht. Darüber hinaus vertrauen auch Energieversorger sowie Produktions- und Dienstleistungsunternehmen auf unsere Kompetenz.
Ein schlanker – digitaler – Prüfungsansatz, eine interne Qualitätssicherung und die kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse gehören bei uns einfach dazu. Durch die Einbindung in das internationale RBI-Netzwerk werden wir auch internationalen Anforderungen an die Jahresabschlussprüfung gerecht.
Unsere Leistungen im Überblick
- Freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen
- Sonderprüfungen im Auftrag des Aufsichtsrates oder anderer Überwachungsorgane
- Prüfung von Jahresabschlüssen von Stiftungen, Vereinen und Eigenbetrieben
- (Kommunale) Eröffnungsbilanzen
- Kritische Würdigung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts
- Unterjährige Durchsichten von Monats-, Quartals- oder Halbjahresabschlüssen
Unsere Mandanten fragen uns ...
Woher weiß ich, ob mein Unternehmen zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet ist?
Zunächst ist die Verpflichtung abhängig von der Größe des Unternehmens: dabei ist nach §267 HGB entscheidend, welche Umsatzerlöse, Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl ein Unternehmen hat – nach Definition besteht Prüfpflicht, wenn es mindestens „mittelgroß“ ist. Darüber hinaus können auch kleine oder kleinste Unternehmen verpflichtet sein, sofern dies im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung verankert ist.
Wie kann ich das Vertrauen haben, dass objektive Maßstäbe bei der Prüfung angelegt und das Ergebnis umfassend und korrekt ist?
Wirtschaftsprüfer unterliegen hohen berufsständischen Anforderungen, die per Gesetz in der der Wirtschaftsprüferordnung festgeschrieben sind. Zu den allgemeinen Berufspflichten gehören, die Tätigkeiten unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt immer nach Größe und Komplexität des Unternehmens sowie nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit.
Wie lange dauert so eine Jahresabschlussprüfung und wie viele Ressourcen bindet es bei mir im Unternehmen?
Die Dauer ist natürlich abhängig von der Größe und der Komplexität des Unternehmens. Bei DOMUS ist es uns wichtig, dass eine Abschlussprüfung das Tagesgeschäft so wenig wie möglich beeinflusst. Dafür entwickeln wir einen effizienten Prüfungsansatz, der konkret auf Ihr Unternehmen abgestimmt wird. Dabei bedienen wir uns auch technischer Tools, um eine ressourcenschonende Prüfung zu ermöglichen.
In welchen Fällen reicht eine Prüferische Durchsicht aus, so dass ich auf eine komplette Jahresabschlussprüfung verzichten kann?
Immer dann, wenn man nicht per Gesetzt oder Gesellschaftsvertrag/Satzung verpflichtet ist – in der Regel sind Prüferische Durchsichten freiwillig.
Wann ist eine unterjährige Prüferische Durchsicht angebracht?
Wenn Sie beispielsweise bei Kapitalmarkttransaktionen eine gewisse Transparenz oder Glaubwürdigkeit Ihrer finanziellen Informationen gegenüber Banken oder Investoren nachweisen möchten, kann eine Durchsicht von Monats-, Quartals- oder Halbjahresabschlüssen sinnvoll sein.