Gestaltende Steuerberatung

Beim Gründen, Transformieren oder Schenken

Ob ein Unternehmen erworben wird, eine Unternehmensnachfolge zu planen ist, eine Schenkung oder das Abenteuer Gründung ansteht: immer sind viele steuerliche Fragen zu klären. Rechtzeitig in die Überlegungen eingebunden, navigieren wir Sie durch Ihre Vorhaben und entwickeln optimale Steuerkonzepte.

Bei Bedarf ziehen wir unsere Experten aus der Wirtschaftsprüfung, der Unternehmens- oder Rechtsberatung hinzu.

 

Was führt Sie zu uns?

Ob Sie am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn stehen oder eher Ihre Übergabe planen wollen, ob es große oder kleine Anliegen sind. Sprechen Sie uns gerne an.

Sie stehen noch am Anfang einer Unternehmensgründung und wollen von Beginn an alles richtig machen.
Sie sind unsicher, ob Sie mit Ihrem Unternehmen die steuerlichen Rahmenbedingungen zu Ihrem Vorteil nutzen oder ob Ihre Rechtsform optimal ist.
Ihnen wurde empfohlen, eine Holding zu gründen.
Sie möchten Ihr Unternehmen veräußern oder an die nächste Generation übergeben.
Für den Erwerb einer oder mehrerer Unternehmen suchen Sie ein Beratungsunternehmen, das eine Due Diligence steuerlich, betriebswirtschaftlich und aus der Wirtschaftsprüfer-Perspektive kompetent übernimmt.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Gründungsberatung
  • Un­ter­neh­mens­nach­folge durch z.B. Verkauf, Schen­kung oder Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung,
  •  Un­ter­neh­mens­be­wer­tun­gen
  • Tax Due Di­li­gence für Verkäufer oder Käufer
  • Begleitung von Rechtsformänderungen und Umstrukturierungen
  • Beratung bei Erbschaften und Schenkungen
  • Besondere Anforderungen an Gemeinnützige Unternehmen

Unsere Mandanten fragen uns ...

Welche Rechtsform ist bei einer Unternehmensgründung sinnvoll?

Das hängt von der individuellen Situation der gründenden Person(en) und von der Art des Geschäftsmodells ab. Wir beraten Sie hierzu gerne, vorab sollten Sie für sich selbst die folgenden Fragen beantworten:

  • Wie viele Personen sollen an dem Unternehmen beteiligt sein?
  • Ist es wichtig, die Haftung auf das Unternehmen zu beschränken oder sind die Risiken so gering, dass eine persönliche Haftung keine Rolle spielt?
  • Wie viel Eigenkapital soll investiert werden?
  • Sind Personen auf regelmäßige Einkünfte aus dem Unternehmen finanziell angewiesen? Wenn ja, in welcher Höhe?
  • Sollen anfängliche Verluste bei den beteiligten Personen steuermindernd geltend gemacht werden können?
  • Spielt die Kreditwürdigkeit des Unternehmens eine große Rolle?
  • Wer sind die Geschäftspartner / Kunden? B2B, B2C?

Ich habe für mein Unternehmen Rechnungen mit ausländischer Vorsteuer bezahlt, kann ich mir diese Vorsteuer von dem jeweiligen Staat erstatten lassen?

Ja, das ist grundsätzlich auf Antrag möglich, sowohl bei EU- als auch bei Nicht-EU-Ländern. Häufig sind es größere Beträge, bei denen sich die Antragstellung lohnt. Insbesondere in Nicht-EU-Fällen ist die Antragstellung etwas komplexer und regelmäßig in englischer Sprache oder sogar nur in der jeweiligen Landessprache zulässig.

Wir beraten Sie hierzu gerne und übernehmen die Antragstellung bei dem jeweiligen Staat.

Für wen ist es sinnvoll, eine Holding zu gründen?

Eine klassische Holding ist eine Kapitalgesellschaft, die Beteiligungen an weiteren (Tochter-) Kapitalgesellschaften hält.

Steuerlich ist die Holding deshalb attraktiv, weil Ausschüttungen der Tochtergesellschaften sowie Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an den Tochtergesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen nahezu steuerfrei sind. Die Holding kann also die Liquidität aus den Tochtergesellschaften sammeln und neu investieren.

Sofern die Holding allerdings an ihre Gesellschafter ausschüttet, wird die Ausschüttung entsprechend mit 25% KapESt zzgl. SolZ belastet.

Eine Holding ist daher vor allem für Personen sinnvoll, die Gewinne bzw. Liquidität einer Kapitalgesellschaft nicht (vollständig) ausschütten, sondern reinvestieren möchten und können.

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