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Unsere Leistungen im Überblick
- Freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen
- Sonderprüfungen im Auftrag des Aufsichtsrates oder anderer Überwachungsorgane
- Prüfung von Jahresabschlüssen von Stiftungen, Vereinen und Eigenbetrieben
- (Kommunale) Eröffnungsbilanzen
Unsere Mandanten fragen uns ...
Woher weiß ich, ob mein Unternehmen zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet ist?
Zunächst ist die Verpflichtung abhängig von der Größe des Unternehmens: dabei ist nach §267 HGB entscheidend, welche Umsatzerlöse, Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl ein Unternehmen hat – nach Definition besteht Prüfpflicht, wenn es mindestens „mittelgroß“ ist. Darüber hinaus können auch kleine oder kleinste Unternehmen verpflichtet sein, sofern dies im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung verankert ist.
Wie kann ich das Vertrauen haben, dass objektive Maßstäbe bei der Prüfung angelegt und das Ergebnis umfassend und korrekt ist?
Wirtschaftsprüfer unterliegen hohen berufsständischen Anforderungen, die per Gesetz in der der Wirtschaftsprüferordnung festgeschrieben sind. Zu den allgemeinen Berufspflichten gehören, die Tätigkeiten unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt immer nach Größe und Komplexität des Unternehmens sowie nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit.
Wie lange dauert so eine Jahresabschlussprüfung und wie viele Ressourcen bindet es bei mir im Unternehmen?
Die Dauer ist natürlich abhängig von der Größe und der Komplexität des Unternehmens. Bei DOMUS ist es uns wichtig, dass eine Abschlussprüfung das Tagesgeschäft so wenig wie möglich beeinflusst. Dafür entwickeln wir einen effizienten Prüfungsansatz, der konkret auf Ihr Unternehmen abgestimmt wird. Dabei bedienen wir uns auch technischer Tools, um eine ressourcenschonende Prüfung zu ermöglichen.
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