Jahresabschlussprüfung

Regulatorisch notwendig und vertrauensbildend

Ob Einzel- oder Konzernabschluss, mit dem objektiven Urteil zur Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschluss und Lagebericht erfüllen Sie nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern sorgen auch für Verlässlichkeit. Dabei legen wir nach Bedarf die HGB- oder IFRS-Standards zugrunde.

Da wir uns sowohl in der Immobilienwirtschaft als auch bei kommunalen Unternehmen quasi zuhause fühlen, profitieren Sie zudem von unserer Branchenkenntnis. Wir sind ein Partner, der Ihre unternehmerischen Anforderungen versteht. Darüber hinaus vertrauen auch Energieversorger sowie Produktions- und Dienstleistungsunternehmen auf unsere Kompetenz.

Ein schlanker – digitaler – Prüfungsansatz, eine interne Qualitätssicherung und die kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse gehören bei uns einfach dazu. Durch die Einbindung in das internationale RBI-Netzwerk werden wir auch internationalen Anforderungen an die Jahresabschlussprüfung gerecht.

 

 

Was führt Sie zu uns?

Spezielle Frage oder allgemeine Themen - wir sind gerne für Sie da.

Sie wollen die steigenden Anforderungen an Jahresabschlüsse in kompetenten Händen wissen.
Erkenntnisse zu Risiken oder für mögliche Prozessverbesserungen, die in der prüferischen Arbeit gewonnen werden, sind Ihnen wichtig. Als Unternehmen mit Wachstumsambitionen erwarten Sie einen Partner, der Sie auf diesem Weg begleiten kann.
Als Unternehmen mit Wachstumsambitionen erwarten Sie einen Partner, der Sie auf diesem Weg begleiten kann.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
  • Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
  • Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen
  • Sonderprüfungen im Auftrag des Aufsichtsrates oder anderer Überwachungsorgane
  • Prüfung von Jahresabschlüssen von Stiftungen, Vereinen und Eigenbetrieben
  • (Kommunale) Eröffnungsbilanzen

Unsere Mandanten fragen uns ...

Woher weiß ich, ob mein Unternehmen zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet ist?

Zunächst ist die Verpflichtung abhängig von der Größe des Unternehmens: dabei ist nach §267 HGB entscheidend, welche Umsatzerlöse, Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl ein Unternehmen hat – nach Definition besteht Prüfpflicht, wenn es mindestens „mittelgroß“ ist. Darüber hinaus können auch kleine oder kleinste Unternehmen verpflichtet sein, sofern dies im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung verankert ist.

Wie kann ich das Vertrauen haben, dass objektive Maßstäbe bei der Prüfung angelegt und das Ergebnis umfassend und korrekt ist?

Wirtschaftsprüfer unterliegen hohen berufsständischen Anforderungen, die per Gesetz in der der Wirtschaftsprüferordnung festgeschrieben sind. Zu den allgemeinen Berufspflichten gehören, die Tätigkeiten unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt immer nach Größe und Komplexität des Unternehmens sowie nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit.

Wie lange dauert so eine Jahresabschlussprüfung und wie viele Ressourcen bindet es bei mir im Unternehmen?

Die Dauer ist natürlich abhängig von der Größe und der Komplexität des Unternehmens. Bei DOMUS ist es uns wichtig, dass eine Abschlussprüfung das Tagesgeschäft so wenig wie möglich beeinflusst. Dafür entwickeln wir einen effizienten Prüfungsansatz, der konkret auf Ihr Unternehmen abgestimmt wird. Dabei bedienen wir uns auch technischer Tools, um eine ressourcenschonende Prüfung zu ermöglichen.

Ihre Ansprechpartner unserer vier Geschäftsbereiche

Suchen Sie einen speziellen Namen, konkrete Themen oder Standorte?

Wir freuen uns einmal 
mehr über die Auszeichnung
 als Exzellenter Arbeitgeber.

14

offene Stellen

Berlin

5

Dresden

2

Potsdam

2

weitere in Hamburg, Senftenberg, Hannover, Prenzlau und Rostock

Mehr über die Arbeit bei DOMUS erfahren