Was führt Sie zu uns?
In diesem Themenfeld wird es schnell sehr detailliert. Fordern Sie uns heraus!
Als Energieversorger benötigen Sie einen Wirtschaftsprüfer mit Expertise im Energiewirtschaftsgesetz.
Vielleicht möchten Sie für eine gemeinnützige Einrichtung dem möglichen Wegfall der Gemeinnützigkeit vorbeugen.
Nach Gewerbeordnung unterliegen Sie der Prüfungsverpflichtung nach MaBV und suchen einen kompetenten Partner.
Unsere Leistungen im Überblick
- Fördermittel / Mittelverwendung
- Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Bezügeberichte
- Energiewirtschaftliche Prüfungen / Bescheinigungen
Unsere Mandanten fragen uns ...
Für wen sind Prüfungen zur Mittelverwendung relevant?
Im Wesentlichen für Unternehmen, die Fördermittel erhalten – häufig kommunale Unternehmen – da prüfen wir den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel.
In welchen Fällen werden Bezügeberichte notwendig und für welche Unternehmen?
Die Verpflichtung, Vergütungsberichte zu erstellen, ergibt sich aus dem Aktiengesetz und ist damit zunächst für börsennotierte Unternehmen relevant. Darin werden beispielsweise die fixen und variablen Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat, deren Entwicklung und weitere Parameter geprüft.
In vielen Fällen verlangt aber auch der Aufsichtsrat von Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, die Erstellung und Prüfung eines Bezügeberichts

