Benutzername oder Passwort sind falsch

Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Ab 2019 werden die Maßnahmen mit jährlich 9,3 Milliarden Euro gefördert.

Von dem geplanten Gesetz profitieren vor allem kleinere und mittlere Einkommen.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Das Kindergeld wird  ab Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat angehoben. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210, das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst - er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Gleichzeitig soll der Kinderfreibetrat erhöht werden, was sich ebenfalls steuermindernd auswirkt. Von derzeit 9.000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9.168 Euro an, 2020 dann auf 9.408 Euro. Erst ab diesem Betrag muss das Einkommen versteuert werden.

Kalte Progression entlastet alle

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommensteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an. Hiervon profitieren nicht nur Familien, sondern alle Einkommenssteuerpflichtigen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Zum Teil sind die Maßnahmen ohnehin gesetzlich geboten. Auf Grundlage des Existenzminimumberichts müssen beispielsweise die Steuerfreibeträge ohnehin angepasst werden. Der Gesetzentwurf ist ein erweitertes Pflichtprogramm und keine signifikante Entlastung. Nur beim Kindergeld und Kinderfreibetrag ist die Große Koalition deutlich darüber hinaus gegangen. In der Vergangenheit bewegten sich die Anpassungen beim Kindergeld in der Regel um die zwei Euro.

Das in diesem Jahr beschlossene Baukindergeld ist eine zusätzliche und neue finanzielle Förderung, die sich an Familien richtet, die eine Immobilie kaufen oder bauen wollen. Familien mit mindestens einem Kind werden mit 1200 Euro pro Kind und Jahr finanziell unterstützt.