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Ist die Mitmietung von Einbauküchen eine schädliche Tätigkeit im Rahmen der gewerbesteuerlichen erweiterten Grundbesitzkürzung?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Frage, ob durch die Erneuerung einer Einbauküche Erhaltungsaufwand für den Austausch einer Gebäudekomponente oder Herstellungskosten für ein neues selbstständiges Wirtschaftsgut vorliegt, seine Rechtsprechung geändert: Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht als Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten (so im Urteilsfall) bzw. Betriebsausgaben abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich vielmehr um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Newsletter DOMUS plus auf Seite 9.

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