Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Thema „Nachhaltigkeit“ hat in der Wohnungswirtschaft bereits aus dem Geschäftsmodell heraus eine hohe Bedeutung, da Bau und Bewirtschaftung langfristig für Jahrzehnte angelegt sind.
Ein nachhaltiger, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Menschen ist nicht nur für eine moderne Unternehmensführung selbstverständlich, sondern auch Voraussetzung für einen langfristigen Erfolg am Markt.
Denn die drei Säulen der Nachhaltigkeit – sozial, ökonomisch, ökologisch verantwortlich zu handeln – machen inzwischen für gut ausgebildete Arbeitnehmer einen attraktiven Arbeitgeber aus.
Ab dem Geschäftsjahr 2017 sind alle kapitalmarktorientierten, großen Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtet, im Rahmen des Lageberichtes über Aspekte ihrer sozialen Verantwortung, der Corporate Social Responsibility, zu berichten.
Von der Erweiterung des Lageberichtes sind die Unternehmen befreit, die einen gesonderten Bericht erstellen, der den Vorgaben des neu geschaffenen § 289 c HGB entspricht. Dieser gesonderte Bericht muss öffentlich zugänglich gemacht werden durch Offenlegung im Lagebericht oder durch Veröffentlichung auf der Internetseite für zehn Jahre.
Die im Rahmen eines solchen Prozesses gewonnenen Erkenntnisse und erstellten Berichtstexte können gesondert in einem Nachhaltigkeitsbericht dargestellt und den Stakeholdern des Unternehmens wie der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Mit einer solchen freiwilligen Berichterstattung positioniert sich ein Unternehmen klar hinsichtlich seiner Verantwortung im Bereich Nachhaltigkeit und übt eine Vorbildfunktion auch in anderen Bereichen aus.