Effizienzprüfung für Aufsichtsräte - Aufsichtsräte heute
Viele Bereiche der Unternehmensführung sind in den letzten Jahren neu bewertet und strengen Bewertungsmaßstäben unterworfen worden. Neben dem Handeln von Vorständen und Geschäftsführern rückt dabei immer wieder auch die Arbeit von Aufsichtsräten in den Fokus.
Der Aufsichtsrat muss über geeignete Organisations-, Prozessüberwachungs- und Steuerungsmechanismen verfügen und strengen Informationspflichten nachkommen. Daraus resultiert das Bedürfnis der Aufsichtsräte, die innere Organisation ihres Gremiums zu hinterfragen, auf dem Laufenden zu halten und ggf. regelmäßig zu aktualisieren.
Vor diesem Hintergrund stehen die inzwischen vielfältigen Empfehlungen, wonach Aufsichtsräte regelmäßig die Effizienz ihrer eigenen Tätigkeit überprüfen sollten.
Sinn und Zweck der Effizienzprüfung
Die Aufsichtsräte werden die Selbsteinschätzung anhand der individuellen Gegebenheiten ihres Unternehmens ausrichten. Ziel ist es, Potenziale, Wirksamkeit und Effektivität ihrer Arbeit zu verbessern.
Im Mittelpunkt stehen hierbei u. a.:
- die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gremiums
- der Nachweis, dass der Aufsichtsrat seiner Verantwortung gerecht wird sowie
- die Minderung persönlicher Haftungsrisiken
Als Themenbereiche der Prüfung können die Organisation des Aufsichtsrates und der Sitzungsablauf, die Informationsversorgung, personelle Fragen und das Selbstverständnis der Aufsichtsratsmitglieder behandelt werden.
Leistungsbausteine
Unsere Unterstützung bei der Effizienzprüfung kann in drei grundsätzlichen Alternativen erfolgen, wobei in jedem Fall ein Fragebogen die Grundlage bildet:
1. Standardisierter Fragebogen
Das Ausfüllen und die Bewertung der Ergebnisse bleibt den Mitgliedern des Aufsichtsrates überlassen.
2. Individueller Fragebogen
Basis ist der standardisierte Fragebogen, der nach Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und der DOMUS Consult angepasst wird. Dieser kann dann durch die Mitglieder des Aufsichtsrates ausgefüllt werden, aber auch Grundlage für Interviews sein.
3. Gestellung eines externen Beraters als Hilfsperson
Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung, d. h. Einbringung zusätzlichen Sachverstandes, unbefangene Beurteilung im Zusammenhang mit der Auswertung, Hilfestellung bei der Erarbeitung von Empfehlungen.