Interne Revision
Die Interne Revision ist wichtiger Bestandteil des Unternehmensmanagements. Ihr Hauptziel ist die Unterstützung der Unternehmensleitung bei der Erreichung der Unternehmensziele durch die Überprüfung sämtlicher Unternehmensteile sowie der betrieblichen Prozesse.
Die Verantwortlichkeit für die Einrichtung und Funktionsweise der Internen Revision obliegt der Unternehmensleitung und leitet sich grundsätzlich aus deren Sorgfaltspflicht ab.
Gesetzliche Anforderungen an die Internen Revision bestehen grundsätzlich nicht. Ausnahmen ergeben sich insbesondere für Kreditinstitute, zu denen auch die Genossenschaften mit Spareinrichtung zählen. Die gesetzlichen Anforderungen werden im Rahmen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert.
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Thomas Brandt
Hannover | Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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