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Bundesverfassungsgericht wird Grundsteuer kippen

Die mündliche Verhandlung am Dienstag, 16. Januar 2018, deutet darauf hin, dass die Richter die Grundsteuer als grundgesetzwidrig einstufen. Das geltende Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer berücksichtige nicht die inzwischen stark gestiegenen Immobilienwerte, so das Bundesverfassungsgericht. Der bislang geltende Einheitswert stammt von 1964, im Osten Deutschlands sogar von 1935. In ihrer jetzigen Form ist die Abgabeermittlung nicht gerecht.

Kritiker warnen vor den Folgen, da jeder Mieter direkt davon betroffen wäre, da über eine Neufestlegung der Werte die Mietkosten steigen würden.

Ein Urteil des Verfassungsgerichts wird im Sommer erwartet.