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Erleichterungen bei der erweiterten Gewerbesteuer-Kürzung

Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, gewerbesteuerliche Hürden bei der Energiewende aus dem Weg zu räumen, um Mieterstromprojekte zu fördern. So sollen etwa Immobilienunternehmen die erweiterte Kürzung nicht mehr verlieren, wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien an ihre Mieter liefern. In Zukunft sollen Immobilienunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien – etwa von Photovoltaikanlagen – und aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter erzielen können, ohne dass die Mieterträge mit der Gewerbesteuer belastet werden. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen aus der Stromlieferung nicht höher als 10 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einkünfte aus den erneuerbaren Energien unterliegen weiterhin der Gewerbesteuer.

 

Die Neuregelung sieht auch vor, dass Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus anderen Tätigkeiten
(aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern) unschädlich vereinnahmen können. Dafür dürfen diese Einnahmen 5 % Erträge aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes nicht übersteigen. Das teilte die Unionsfraktion am 26. März 2021 in einem Schreiben mit.


Update: Am 12. April 2021 wurde bei der öffentlichen Expertenanhörung zum Fondsstandortgesetz der Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung der erweiterten Gewerbesteuerlichen Kürzung für Grundstücksunternehmen zur Flankierung der Energie- und Mobilitätswende eingebracht.