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Registrierung im Transparenzregister

Wir - DOMUS Recht - helfen Ihnen gern bei Ihrer Verpflichtung, Ihr Unternehmen im Transparenzregister zu registrieren.

Zur Erinnerung:

Seit dem 1. August 2021 ist das Transparenzregister ein sog. Vollregister.

Gem. § 20 Geldwäschegesetz sind nunmehr alle juristischen Personen des Privatrechts, wie AG, GmbH, Genossenschaften, eingetragene Vereine, Stiftungen und eingetragene Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG verpflichtet ihre jeweils wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen. Es ist unerheblich, ob der wirtschaftlich Berechtigte bereits aus der Eintragung im Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder Unternehmensregister hervorgeht.

Wirtschaftlich Berechtigte sind üblicherweise natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

Wenn Sie diese Verpflichtung auslagern wollen, übernehmen wir gern für Sie die Anmeldung.  Für eine Erstmeldung berechnen wir 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Bitte melden Sie sich bei Frau Miriam Popp unter  m.popp@domus-ag.net.