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Abschreibung von Computerhardware und Software

Das BMF hat am 26.02.2021 ein Schreiben zur neuen Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software.
Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Das BMF-Schreiben finden Sie unter diesem Link.