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Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes: Verschärfungen für sog. Share Deals

Der Bundestag hat am 21.04.2021 das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes verabschiedet.
Das Gesetz sieht Verschärfungen für sog. Share Deals vor, u.a. die Absenkung der Beteiligungsgrenze auf 90%,
eine Einführung eines Ergänzungstatbestands bei Anteilseignerwechseln bei Kapitalgesellschaften und die Verlängerung von Beobachtungs-/Haltefristen. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme für bestimmte börsennotierte Unternehmen. Die Regelungen sollen zum 01.07.2021 in Kraft treten.


Kurzer Überblick über die einzelnen Änderungen:

  1. Die für die sog. Ergänzungstatbestände (Anteilsvereinigungen etc.) relevante Beteiligungsquote wird von 95% auf 90% gesenkt.
  2. Ein neu eingeführter § 1 Abs. 2a GrEStG besteuert auch eine (mittelbare) Übertragung von mindestens 90% der Anteile an einer grundstückshaltenden Kapitalgesellschaft auf Neugesellschafter innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes.
  3. Die grunderwerbsteuerbare Änderung des Gesellschafterbestandes kann in einem einzelnen Rechtsvorgang oder in Teilakten erfolgen. Der maßgebliche Beobachtungszeitraum wird nun auf 10 Jahre verlängert.
  4. Die Regelungen zum Anteilseignerwechsel gelten nicht für Unternehmen, deren Anteile an einer Börse gehandelt werden.