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BFH-Urteil zur Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken

Keine Anwendung der Arbeitshilfe des BMF für die Kaufpreisaufteilung auf Grund/Boden und Gebäude.
BFH vom 21. Juli 2020, IX R 26/19

Die Arbeitshilfe des BMF ist der Kaufpreisaufteilung auf Grund/Boden und Gebäude für Abschreibungszwecke nicht zugrunde zu legen, da sie die (von der Rechtsprechung) geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund/Boden und Gebäude nicht gewährleistet. Im Fall einer streitigen Grundstücksbewertung ist der Gebäudeanteil durch Gutachten eines vereidigten Sachverständigen zu ermitteln.