Benutzername oder Passwort sind falsch

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen den „Mietendeckel “ ab

Heute hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts  durch Beschluss einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des sog. Mietendeckel - Gesetzes abgelehnt. Berliner Vermieter hatten den Antrag gestellt mit dem Ziel, dass die Verletzung bestimmter Auskunftspflichten und Verbote zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Die Kammer hat darüber im Rahmen einer Folgenabwägung entschieden und beschlossen, dass erhebliche Nachteile bei vorläufiger Anwendung der Bußgeldvorschriften  entstehen, wenn das Gesetz verfassungswidrig  sein sollte. Diese Nachteile  überwiegen – so die 3. Kammer -  aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft treten würden,  das Gesetz aber später doch verfassungsgemäß sein  sollte. Außerdem hat die Kammer zwei weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Mietendeckel Gesetz gefasst. 

Eine Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, weil die Beschwerdeführer eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht hinreichend dargelegt hätten.  Die Kammer lehnte außerdem einen weiteren Eilantrag ab, weil der Kläger nicht deutlich gemacht hätte, dass ihm durch die Regelung ein schwerer Nachteil entstünde.

Nähere Information:

www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-018.html