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DIFIN - Digitale Berichterstattung der Kreditnehmer an Banken

Hintergrund des Digitalen Finanzberichtes ist zunächst, dass Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind,
sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Unternehmen,
die einen Kredit aufnehmen möchten oder aufgenommen haben, müssen deshalb ihren Jahresabschluss
bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen, die den Abschluss
analysiert und der Kreditwürdigkeitsprüfung zugrunde legt.

Bisher wurde der Jahresabschluss dazu – meist zusammen mit dem Prüfungsbericht – per Post zur Bank
geschickt. Dort wurde der ursprünglich digital erstellte Jahresabschluss anschließend wieder abgetippt, damit
er elektronisch ausgewertet werden konnte. Es liegt auf der Hand, dass Digitalisierung im Jahr 2020 so nicht
mehr aussehen sollte.

Seit 2018 stellen Banken und ITDienstleister Ihre Prozesse und Anwendungen auf den neuen,
bundesweit einheitlichen Standard „Digitaler Finanzbericht“ um, der eine medienbruchfreie Übertragung des
Jahresabschlusses an die Bank ermöglicht. Das System folgt dabei dem Motto: einmal
digital, immer digital. In der Liste der fast 900 am Digitalen Finanzbericht teilnehmenden Banken
finden sich neben fast allen Sparkassen und Volksbanken inzwischen auch die meisten für die
Immobilienwirtschaft wichtigen Institute. Weitere Banken haben bereits angekündigt demnächst
ebenfalls den Digitalen Finanzbericht zu nutzen.

Die Vorteile des Digitalen Finanzberichtes für Wohnungsunternehmen liegen auf der Hand:

  • Sicherer und dokumentierter elektronischer Übertragungsweg:
    Die Daten werden vor unberechtigtem Zugriff (Vertraulichkeit) und Veränderungen (Datenintegrität) geschützt
  • Weniger administrativer und zeitlicher Aufwand
  • Geringere Prozesskosten und weniger Papier
  • Kein fehleranfälliger Medienbruch bei der Übertragung der Abschlüsse
  • Es gibt nur noch einen elektronischen Verteilungsprozess für Jahresabschlüsse; diese können
    an Banken und Sparkassen auf dem gleichen Weg übertragen werden wie bereits an die
    Finanzverwaltung und den Bundesanzeiger