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Gesetz zur Einführung einer Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag bereits am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zur Einführung einer Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zugestimmt. In das Einkommensteuergesetz wird ein neuer § 7b –Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau- eingefügt.

Das Gesetz enthält auch eine Änderung (Erweiterung) der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG – Steuerbefreiung von Vermietungsgenossenschaften – im Zusammenhang mit dem Betrieb von Mieterstromanlagen. Danach wird die Steuerbefreiung der Vermietungsgenossenschaft nicht gefährdet, wenn es aufgrund des Angebots von Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen und den daraus erzielten Einnahmen zu einem Überschreiten der sog. 10%-Einnahmengrenze (nicht begünstigte Tätigkeiten) kommt. Allerdings dürfen diese Einnahmen aus Mieterstrom zzgl. zugekauftem Strom (in Zeiten, in denen kein Strom aus der Mieterstromanlage geliefert werden kann) und Einnahmen aus Einspeisung des Überschussstroms aus Mieterstromanlagen in das Netz dann nicht mehr als 20 % der Gesamteinnahmen ausmachen. Die Änderung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG greift erstmals für den Veranlagungszeitraum 2019.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.