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Grundsteuer in Brandenburg

Am 1. Dezember 2020 wurde entschieden, dass Brandenburg sich bei der Grundsteuerreform dem Bundesmodell anschließt.
Das bedeutet, dass ab 2025 für die Berechnung der Steuer der Wert und die Lage einer Immobilie ausschlaggebend sein werden. Anders hat sich z.B. der Freistaat Bayern entschieden, der im Wesentlichen an die Fläche anknüpfen will.

Für die Umsetzung des Bundesmodells muss jedes Grundstück neu bewertet werden.
Die Reform soll aufkommensneutral gestaltet werden,
das bedeutet die Kommunen sollen keine höheren Einnahmen erzielen.

Sobald die Eckpunkte in einen Gesetzesentwurf gegossen sind, werden wir wieder berichten.