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Grundsteuerreform in Berlin und Brandenburg

Die Grundsteuer muss bis zum Jahr 2025 nach dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG), das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt werden. Stichtag für die neue Wertermittlung ist der 1. Januar 2022. Für die neue Berechnung dürfen die Länder wählen zwischen dem sog. Bundesmodell oder einem Sonderweg.

Berlin und Brandenburg folgen dem wertorientierten Bundesmodell. Das bedeutet, dass alle etwa 800.000 Berliner Grundstücke sowie die 1,8 Millionen Grundstücke in Brandenburg begutachtet und basierend auf Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäude- und Wohnfläche und Baujahr neu berechnet werden müssen um den sog. Grundsteuerwert zu ermitteln.


Das Verfahren wird – natürlich anders als 1935 und 1964 - digitalisiert und automatisiert erfolgen, und die ermittelten Daten werden die Basis bilden für weitere Hauptfeststellungen, die alle sieben Jahre erfolgen sollen. Das vereinfachte Ertragswert- und das Sachwertverfahren bilden die Grundlage für die Neubewertung.

Die bislang genutzte Methode der dreistufige Berechnung für Grundsteuer wird fortgeführt (Grundsteuerwert x Messzahl x Hebesatz). Dabei werden die Messzahlen derart ins Verhältnis zueinander gesetzt, dass die sog. Aufkommensneutralität gewährleistet ist, denn die Reform der Grundsteuer soll keinesfalls zu einer Erhöhung des Steueraufkommens führen.

Für die Erfassung der Daten zum 1. Januar 2022 müssen die derzeit genutzten Programme aufwändig ergänzt werden. Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Erklärungen von den Eigentümern online über das Steuerportal ELSTER abgegeben werden.


Laut Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin vom 4. Januar 2021 liegt Berlin trotz Corona-bedingter Einschränkungen im Zeitplan. Vorgesehen ist, dass die Grundsteuerwerte in Berlin bis Anfang/Mitte des Jahres 2024 weitgehend festgestellt sind. Eine entsprechende Verlautbarung aus Brandenburg liegt bislang noch nicht vor.