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Mit Erbbauzins will Berliner Senat Anreiz für Wohnungsbau erhöhen

Am 11. September hat der Senat Berlin beschlossen, die Zinssätze für Bauflächen zu halbieren. Damit wird auf die besondere Situation am Kapitalmarkt reagiert.

Das Land Berlin will die Erbbauzinssätze für Neuverträge landeseigener Grundstücke um die Hälfte senken. Dies gilt für alle Verträge, die innerhalb der nächsten fünf Jahre geschlossen werden und wird zunächst für 20 Jahre garantiert. Die Zinshöhe ist abhängig von der Nutzung. Für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke liegt der Zinssatz bei 1,5 Prozent, für Wohnen bei 2,25 Prozent.

Auch der Erbbauzins für Gewerbe soll reduziert werden auf 3,25 Prozent. Das Parlament muss dem Beschluss noch zustimmen. Er soll nach fünf Jahren in der nächsten Legislaturperiode überprüft werden.

Angesichts der niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt will der Senat durch die Absenkung des Erbbauzinses für landeseigene Grundstücke einen Anreiz für den Wohnungsbau schaffen. Der Erwerber eines Grundstücks in Erbbaurecht soll dem Käufer gleichgestellt werden. Auch Genossenschaften und Gewerbe sollen von den niedrigeren Zinssätzen angesprochen werden.

Der Erbbauzins bezieht sich auf den Grundstückswert, der im Bewertungsgutachten festgestellt wird und ist im Grundsatz ein Entgelt für die Bodennutzung. Zum Vergleich: Berlin hat bisher 4.100 Erbbaurechte vergeben, Hamburg 4.400. Die Hansestadt hat den Erbbauzins auf 2,2 Prozent für Gewerbe und auf 2,1 Prozent bei einer Wohnnutzung gesenkt.