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Novellierung des Wertermittlungsrechts

Die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung und die verschiedenen Richtlinien sollen in einer Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 zusammengefasst werden. 
Derzeit sind die Vorgaben in folgenden Regelungswerken enthalten:

  • Immobilienwertermittlungsverordnung
  • Bordenrichtwertrichtlinie
  • Sachwertrichtlinie
  • Vergleichswertrichtlinie
  • Ertragswertrichtlinie
  • Teile der Wertermittlungsrichtlinien

Ziel der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung ist es die Vorgaben nicht mehr auf die sechs Regelungswerke zu verstreuen
und vor allem bundeseinheitlich zu regeln. Übersichtlicher und anwenderfreundlicher soll die Gestaltung erfolgen und somit auch für eine erhöhte Transparenz sorgen. 

Genauer mit dem Thema Novellierung des Wertermittlungsrechts beschäftigt sich unser Kollege Klaus-Peter Ohme (Standort Potsdam)
bei seinem nächsten Fachseminar. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier auf unserer Homepage. 

(Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/novellierung-des-wertermittlungsrechts.html)