Benutzername oder Passwort sind falsch

Referentenentwurf des BMF zum Jahressteuergesetz 2019 liegt vor

Am 8.5.2019 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht, ein "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften".

 

Änderungen bei der Grunderwerbsteuer

Der Entwurf enthält Neuregelungen zur lang diskutierten Verschärfung der Besteuerung von sog. Share Deals in der Grunderwerbsteuer. Die wesentlichen Änderungen bei der Grunderwerbsteuer entsprechen dem von der Finanzministerkonferenz Ende 2018 beschlossenen Entwurf:

  • Senkung der bisherigen Beteiligungsschwelle für bestimmte Anteilseignerwechsel an Unternehmen von 95 auf 90 Prozent.
  • Verlängerung der bisher bestehenden (Behaltens-)Frist des § 1 Abs. 2a GrEStG von fünf auf zehn Jahre.

  • Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands, der Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften der Grunderwerbsteuer unterwirft (§ 1 Abs. 2b GrEStG-E).

  • Verlängerung der Behaltensfristen bei §§ 5, 6 GrEStG von fünf auf zehn bzw. auf 15 Jahre.

Die Anpassungen sollen erstmals auf Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2019 verwirklicht werden, angewendet werden. Daneben enthält der Entwurf eine Reihe von Übergangsregelungen. Ob die vorgesehenen Anwendungsregelungen im weiteren parlamentarischen Verfahren Bestand haben, bleibt jedoch abzuwarten.

 

Änderungen bei der Gewerbesteuer

Der Gesetzgeber reagiert auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache EV (Urteil v. 20.09.2018, C-685/16), wonach die erhöhten Anforderungen an das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg in Drittstaatenfällen gemäß § 9 Nr. 7 GewStG (insbesondere sog. Aktivitätsklausel und Voraussetzungen für Enkelgesellschaften) rechtswidrig sind. Diese erhöhten Anforderungen sollen gestrichen werden (§ 9 Nr. 7 GewStG-E).

 

Förderung der Elektromobilität

Hierzu enthält der Gesetzentwurf die bis Ende 2030 befristete Regelungen:

  • Verlängerung der Förderung dienstlicher Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung.
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für den Ladestrom eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs beim Arbeitgeber und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

  • Verlängerung der Förderung dienstlicher (Elektro-)Fahrräder.

  • Einführung einer 50-prozentigen Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge im Jahr der Anschaffung (§ 7c EStG-E).

  • Erleichterungen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG-E).

 

Änderungen bei der Umsatzsteuer

Unter den umfangreichen Änderungen im Umsatzsteuergesetz sind hervorzuheben:

  • Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form.

  • Umsetzung der sogenannten Quick Fixes: Direktlieferung bei Lieferung in ein Konsignationslager (§ 6b UStG-E), Änderungen bei Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG-E), Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a Abs. 1 Satz 1 UStG-E).

 

Weitere Änderungen

Darüber hinaus sind im Entwurf weitere Anpassungen vorgenommen worden, zu denen u.a. gehören:

  • Neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets.

  • Ausweitung der Definition der Geldleistung in Abgrenzung zum Sachbezug (44 EUR Freigrenze).

  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.

  • Weitere Anpassungen u.a. im Körperschaftsteuergesetz, Investmentsteuergesetz, Abgabenordnung.

Das BMF setzt als jährliche Mindereinnahmen inklusive der zeitlich befristeten Maßnahmen bis zu 825 Mio. EUR an (volle Jahreswirkung). Dabei erfolgt aber u.a. keine Gegenrechnung der Einnahmen aus der Verschärfung bei der Grunderwerbsteuer, da diese als unbezifferbar eingeschätzt werden.

Die Verbände haben bis 5 Juni 2019 Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe diesen Jahres abgeschlossen werden.

Referentenentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften