Benutzername oder Passwort sind falsch

Share Deals

Die Finanzministerkonferenz hat am 21. Juni 2018 einen Beschluss über Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer gefasst.

Zur Erinnerung: Die Grundsteuer soll reformiert werden für  Immobilientransaktionen, bei denen im Wege eines sog. Asset Deals nicht die Grundstücke, sondern stattdessen Anteile an den grundbesitzenden Gesellschaften (Share Deal) übertragen werden.

Diese Share Deals können bislang grunderwerbsteuerfrei gestaltet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, nämlich

  • bei Personengesellschaften die Übertragung von weniger als 95 % also z.B. 94,9 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen rechtlich oder wirtschaftlich auf den neuen Gesellschafter. Nach fünf Jahren können die restlichen Anteile in Höhe von 5,1 % Grunderwerbsteuer frei vom Mehrheitsgesellschafter dazu erworben werden. 
  • Für  Kapitalgesellschaften gilt die 5 Jahresfrist nicht.

Die Finanzministerkonferenz hat nunmehr beschlossen, bei  Share-Deals das Beteiligungsquorum von 95 auf 90 Prozent abzusenken und zusätzliche Einzelmaßnahmen zu erlassen, um die missbräuchlichen Gestaltungen zur Vermeidung einer Grunderwerbsteuerbelastung einzudämmen. Die 90 %-Regelung soll für  Personen- und Kapitalgesellschaften gelten. Für die Personengesellschaft ist die 5 Jahresfrist auf 10 Jahre verlängert worden. Bei Kapitalgesellschaften entsteht Grunderwerbsteuer jederzeit bei Zuerwerb von über 90 % der Anteile. Bei Anteilserwerb entsteht keine Grunderwerbsteuer nur dann, wenn der Verkäufer der Anteile mit 10,1 % beteilig bleibt.