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Transparenzregister wird zum Vollregister

Am 1. August 2021 tritt das Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft und somit wird das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister zum Vollregister umgestellt. 

Bisher galt für Unternehmen, die Mitteilung an das Transparenzregister als erfüllt, wenn Daten aus bestimmten Registern elektronisch abrufbar waren. Mit der Änderungen sollen die wirtschaftlich Berechtigten aller Rechtsträger aber nun direkt im Transparenzregister aufgeführt werden. Die Aktualität und Richtigkeit dieser Angaben liegt nun bei den Rechtseinheiten.

Für einen einfacheren Zugang zum Transparenzregister sind die registerführenden Stellen beauftragt eine elektronische Schnitstelle einzurichten. 

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