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Überbrückungshilfen III und Neustarthilfen
Die mit Corona- Beschluss vom 19.1.2021 nochmals verbesserte Überbrückungshilfe III soll
kleine und mittelständische Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
stark betroffen sind, für die Monate Januar bis Juni 2021 finanziell unterstützen.
Für Freiberufler und Soloselbständige gibt es dafür die sog. Neustarthilfe.
„ÜH III" kann nur mit Unterstützung eines StB/WP oder Rechtsanwalts beantragt werden.