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Verlängerung von "COVID-19-Sonderregelungen"

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Verordnung zur Verlängerung
von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) verkündet.

Ziel der Verordnung ist, Unternehmen bzw. unterschiedlichen Rechtsformen auch weiterhin
die Möglichkeit zu geben erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben.
Die Regelung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. 

Download: Bundesgesetzblatt vom 20. Oktober 2020

  • GesRGenRCOVMVV_BGBl_1_2020_S_2258.pdf

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