Änderung des Übernachtungsteuergesetzes
Durch die Änderung des Übernachtungsteuergesetzes erhöht sich in Berlin zum 1. Januar 2025 der Steuersatz von 5 % auf 7,5 %. Diese Änderung betrifft alle entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und hat somit auch Auswirkungen auf Wohnungsunternehmen, die Übernachtungsangebote im Rahmen von Beherbergungen oder kurzfristigen Vermietungen anbieten.
Wichtige Änderungen für Beherbergungsbetriebe:
- Beseitigung der 21-Übernachtungsbegrenzung: Künftig entfällt die bisherige Begrenzung der Besteuerung auf 21 zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb. Damit sind auch längere Aufenthalte in Beherbergungsbetrieben steuerpflichtig.
- Übergangsregelung: Für Beherbergungsbetriebe, die bereits Übernachtungen im Vertrauen auf die geltende Rechtslage vereinbart haben, gibt es eine Übergangsregelung, die die Umstellung abmildert.
- Vereinfachung der Steueranmeldungen: Ab dem 1. Januar 2026 müssen Steueranmeldungen nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich abgegeben werden. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Prozesse für Beherbergungsbetriebe.