Steuerfortentwicklungsgesetz

Der Bundestag hat am 19.12.2024 das Steuerfortentwicklungsgesetz als eines der letzten Gesetze in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Das jetzt verschlankte Gesetz enthält nur noch Änderungen des Einkommensteuertarifs sowie eine Anpassung der Regelungen beim Solidaritätszuschlag und die Anhebung des Kindergeldes. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 20.12.2024 dem Gesetz zugestimmt. Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Einkommensteuergesetz
Anhebung des Kinderfreibetrages für 2025 für jedes Elternteil von 3.306 Euro auf 3.336 Euro und weiter in 2026 auf 3.414 Euro.
Anhebung des Kindergeldes für 2025 um 5 Euro auf 255 Euro sowie für 2026 von 255 Euro auf 259.
Ab 2026 Einführung eines gesetzlichen Automatismus, nach dem das Kindergeld regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst werden soll.
Anhebung des Grundfreibetrags für 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro und dann für 2026 um weiter 252 Euro auf 12.348 Euro.

Solidaritätszuschlaggesetz
Analog zu den Änderungen des Einkommensteuertarifs werden die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für zusammenveranlagte Steuerpflichtige von 36.260 Euro auf 39.900 Euro im Jahr 2025 und auf 40.700 Euro im Jahr 2026 angehoben. Für alleinveranlagte Steuerpflichtige steigt die Grenze von 18.130 Euro auf 19.450 Euro in 2025, und auf 20.350 Euro in 2026.

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