Vorsicht vor betrügerischen E-Mails
Aktuell sind betrügerische E-Mails, vereinzelt auch über den postalischen Weg, im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Angefordert wird ein angeblicher Verspätungszuschlag
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.
Sollten Sie solch eine solche E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen.
Darüber hinaus erreichen aus dem Mandantenkreis vermehrt Informationen zu gefälschten Rechnungen von der vermeintlichen Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung inkl. Anschreiben.
Unsere Tipps:
Prüfen Sie genau, ob die Rechnung berechtigt ist.
Prüfen Sie, ob es sich um eine deutsche IBAN handelt.
Lesen Sie das Kleingedruckte.
